AGB

Stand 30.04.2018

1. Vertragspartner

Der Vertrag kommt mit der HAUBER-Elektronik GmbH, Fabrikstraße 6, D-72622 Nürtingen (nachfolgend „wir“, „uns“ genannt) zustande.

  • Geschäftsführer: Tobias Bronkal
  • Telefon: +49 (0)7022 21750-0
  • Fax: +49 (0)7022 21750-50
  • Mail: info@hauber-elektronik.de
  • Web: www.hauber-elektronik.de
  • Handelsregister: Amtsgericht Nürtingen, HRB 221052
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 1462 5276 6

2. Geltungsbereich

  1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.
  2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen haben.

3. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Produkte, Abbildung, Maße und Gewicht sowie Angaben sonstiger Art stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  2. Konstruktionsänderungen, Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischer Art bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens mit Übergabe der Ware zustande. Eine Zugangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  4. Nebenabreden oder Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung; insbesondere sind abweichende zeichnerische Beschreibungen nur dann gültig, wenn sie im Einzelnen zweifelsfrei festgelegt wurden.

4. Lieferung, Gefahrübergang und Verpackung

  1. Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
  2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Ersatz etwa entstehender Schäden, Lieferungen zurückzuhalten.
  3. Teillieferungen und Teilleistungen sind nur in zumutbarem Umfang zulässig.
  4. Wir bieten dem Kunden die Möglichkeit, Ware über einen sogenannten Abrufauftrag zu erwerben.
    Ein Abrufauftrag stellt für den Kunden die Option dar, ein Produkt in größeren Mengen zu einem bestimmten Preis zu kaufen und die Lieferung in mehrere Teillieferungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufzuteilen.
    Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, beträgt die Laufzeit von Abrufaufträgen längstens ein Jahr.
    Gesamtmenge und Laufzeit können dabei vom Kunden frei eingeteilt werden. Sie sind nach Einteilung nicht mehr änderbar.
    Ein Abrufauftrag stellt eine verbindliche Bestellung mit Abnahmeverpflichtung für die gesamte Menge dar.
    Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen.
    Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeiten, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir drei Monate nach Zugang der Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen.
    Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieser Aufforderung nach, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von weiteren zwei Wochen zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrage zurückzutreten, die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern.
    Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so sind wir zur Lieferung des Überschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den bei Vertragsschluss oder bei Lieferung gültigen Preisen berechnen.
  5. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Aussperrung, Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
    Wird die ursprünglich genannte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten oder geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 10.
    Der Rücktritt beider Parteien hat stets zumindest in Textform zu erfolgen.
  6. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 4.5 genannten Gründen unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Wir werden den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Das Recht des Kunden, Schadensersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 10.
  7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können wir den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Lagerkosten verlangen. Sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Wir sind berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Aushändigung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  9. Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl überlassen. Wir liefern in fach- und handelsüblichen Verpackungen. Paletten, Behälter und andere Mehrwegverpackungen bleiben unser Eigentum und werden dem Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Sie sind vom Kunden unverzüglich frachtfrei uns zurückzusenden. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
  10. Eine Transportversicherung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Spediteur, Frachtführer oder den sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten bescheinigen zu lassen.

5. Preise, Zahlung, Verzug

  1. Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/Lager. Kosten für Verpackung und Versand der Ware einschließlich einer ggf. abgeschlossenen Transportversicherung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Dienstleistungen, die über unsere Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die Übernahme von dem Kunden gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen.
  3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in EURO zahlbar. Nur wenn dies schriftlich von uns bestätigt wurde und keine älteren, fälligen Rechnungen unbeglichen sind, ist ein Skontoabzug auf den Rechnungsbruttobetrag zulässig.
  4. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie werden nur zahlungshalber zum Einzug angenommen. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen.
  5. Sind uns bei oder werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen – insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen – bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, vom Kunden nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte (Teil-)Lieferungen werden in diesen Fällen sofort fällig gestellt.
  6. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Verzugszinsen in Höhe 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Außerdem erheben wir in diesem Fall eine Verzugsschadenpauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
  7. Wünsche des Kunden zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur – sofern es sich nicht um Lagerware handelt – insoweit berücksichtigt werden, als der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug zu bringen. Beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung haben wir gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des uns entstandenen Schadens.
  8. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist oder auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn dieser den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

6. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u.a.), bleiben wir Eigentümer der verkauften Ware. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verwenden, verarbeiten und veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
  3. Im Falle einer Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 947, 948 und §§ 950 BGB mit anderen nicht in unserem Eigentum stehender Sachen steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung zu. Für den Fall, dass der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, überträgt er uns hiermit schon jetzt einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im oben genannten Verhältnis und verwahrt diese unentgeltlich für uns.
  4. Zur Sicherung unserer Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund (vgl. Ziffer 6.1) - tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Forderungen und Rechte, denen Waren aus unseren Lieferungen zugrunde liegen, uns in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist.
  5. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Vertragspartner an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.
  6. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf unseren schriftlichen Widerruf ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  7. Bei Zahlungsverzug oder für den Fall, dass beim Kunden Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. In diesem Fall hat uns der Kunde zudem Zugang zu seinen Buchhaltungsunterlagen zwecks Feststellung der unter Ziffer 6.4 abgetretenen Forderungen zu gewähren; uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen sowie Wechsel heraus zu geben und - auf unser Verlangen - die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen.
  8. Bei Vorliegen der in Ziffer 6.7 genannten Umstände sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Zu diesem Zweck hat uns der Kunde Zugang zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware abzusondern und an uns herauszugeben. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20%, werden wir die überschießende Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben oder rückübertragen.
  9. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Sofern es sich bei der Ware um hochwertige Güter handelt, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

7. Gewährleistung

  1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
  2. Für Mängel der Ware leisten wir innerhalb der Gewährleistungsfrist zunächst nach unserer Wahl – unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden – Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte und nicht mehr für die bestellte Ware verwendete Teile fallen zurück in unser Eigentum.
  3. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat selbst zu prüfen und zu vertreten, dass sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
  4. Stellt der Kunde Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. er darf sie weder weiterveräußern noch verwenden oder verarbeiten, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren erfolgt ist. Der Kunde ist verpflichtet, uns die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen.
  5. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns hat in fachgerechter Verpackung zu erfolgen.
  6. Bei eventuellen Mängeln einer Montage kann der Kunde ausschließlich Nachbesserung verlangen.
  7. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die Mängel nicht unverzüglich geltend gemacht werden, wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe an der Ware vorgenommen haben, wenn der Mangel durch natürlichen Verschleiß, infolge ungünstiger Betriebsumstände oder infolge von Verstößen gegen unsere Betriebsvorschriften oder gegen die Regeln der Elektrotechnik eingetreten ist oder wenn unserer Aufforderung auf ordnungsgemäße Rücksendung der beanstandeten Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Aufforderung nachgekommen wird. Für Erzeugnisse von Zulieferern wird nur insoweit eine Gewährleistung übernommen, als der Zulieferer uns für den besonderen Gegenstand tatsächlich Gewähr leistet.
  8. Die Gewährleistungsfrist für Geräte unserer Fertigung beträgt 24 Monate, gerechnet vom Tage der Lieferung ab Werk/Lager. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für Zubehörteile, die nicht aus unserer Fertigung stammen, gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Zulieferer. Eine Garantieleistung ist in jedem Fall mit der Höhe des Rechnungsbetrages für das betreffende Teil erschöpft.
  9. Durch Instandsetzung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.
  10. Sind wir zur Erfüllung eines bestehenden Gewährleisungsanspruchs nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit.
  11. Eine weitergehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ziffer 10.4 gilt entsprechend. Im Übrigen richtet sich das Recht des Kunden Schadensersatz zu verlangen nach den Voraussetzungen in Ziffer 10.

8. Reparatur

8.1 Eine Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. 8.2 Bei Reparaturen sind Beanstandungen spätestens innerhalb von einer Woche nach Eingang des Gerätes beim Kunden geltend zu machen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen nach Ziffer 7 entsprechend.

9. Warenkennzeichnung, Schutzrecht

  1. Eine Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Kunden oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
  2. Wir übernehmen die Haftung, dass die verkaufte Ware als solche in allen Ländern der Welt – mit Ausnahme der USA und Japan – frei von Schutzrechten Dritter ist; falls Dritte auf Schutzrechte in diesen Ländern berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die verkaufte Ware als solche eine Lizenz erwirken oder sie durch schutzrechtsfreie ersetzen. Sollte uns dies aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich oder nach vernünftigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zumutbar sein, so werden wir sie gegen Rückgewähr des Kaufpreises zurücknehmen.

10. Haftungsbeschränkung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder für Mangelfolgeschäden jeder Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  2. Wir haften hinsichtlich verspäteter oder unmöglicher Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Zulieferer haben wir nicht einzutreten. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unseren Zulieferer zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
  3. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Bei nach Angaben des Kunden gefertigter Ware übernehmen wir keinerlei Haftung dafür, dass fremde Schutzrechte nicht verletzt werden; dies gilt auch dann, wenn wir an der Entwicklung mitgewirkt oder die Ware nach Angaben des Kunden entwickelt haben.
  4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vorgeworfen werden kann oder im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Ware schriftlich übernommen haben. Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

11. Bundesdatenschutzgesetz

Der Kunde wird hiermit davon informiert, dass wir berechtigt sind, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern und zu verarbeiten.

12. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden Streitigkeiten ist – auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen – Nürtingen, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt. Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des Gesetzes zuständig ist, insbesondere sind wir berechtigt, Klage auch am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden oder dieser AGB – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.